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   OLG Zweibrücken, 10.02.2003 - 7 U 99/02   

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https://dejure.org/2003,12725
OLG Zweibrücken, 10.02.2003 - 7 U 99/02 (https://dejure.org/2003,12725)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.02.2003 - 7 U 99/02 (https://dejure.org/2003,12725)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 7 U 99/02 (https://dejure.org/2003,12725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Notars wegen entgangener Anlagegewinne; Schadensersatz wegen entgangener Anlagegewinne; Feststellung des entgangenen Gewinns unter Berücksichtigung des tatsächlichen Anlageverhaltens; Beweiserleichterung bei entgangenem Gewinn aus ...

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § 254; ; ZPO § 287

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Schadensersatzpflicht bei verspäteter Verkaufserlösüberweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.02.2003 - 7 U 99/02
    Für den Nachweis und die Berechnung eines derartigen Schadens hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18. Februar 2002 (Az. II ZR 355/00, NJW 2002, 2553, 2553 f) folgende Grundsätze entwickelt:.
  • AG Frankfurt/Main, 09.04.2013 - 30 C 2877/11
    Auch das Oberlandesgericht Zweibrücken hat in der Entscheidung vom 10.02.2003 zu Aktenzeichen 7 U 99/02 im Anschluss an das oben zitierte BGH Urteil vom 18.02.2002 bezüglich des zu fordernden Grades der Wahrscheinlichkeit im Sinne von § 252 Satz 2 BGB ausgeführt: "Den erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit wird der Geschädigte zwar am ehesten in der Weise begründen, dass er seine Absichten zu Kauf und Verkauf dem Schuldner frühzeitig detailliert mitteilt; indessen kann der notwendige Grad von Wahrscheinlichkeit auch durch den Nachweis der Spekulationsabsicht und der tatsächlichen Umsetzung der Aktienanlage und der damaligen finanziellen Möglichkeiten des Geschädigten geführt werden.".
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